Die Kfz-Steuer in Spanien (spanisch: IVTM) ist eine obligatorische jährliche Gebühr, die alle Autobesitzer zahlen müssen, unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen oder Unternehmen handelt.
Im Januar 2022 wurden wichtige Änderungen am Verkehrssteuersystem vorgenommen, wodurch die Höhe der Steuer von den WLTP-Normen (Harmonisiertes Verfahren zur Prüfung von Personenkraftwagen auf Emissionen) abhängig wurde. Daher wurden die Steuersätze überarbeitet und basieren nun auf CO₂-Emissionsdaten, die mit der WLTP-Methodik gewonnen wurden.
So erfolgt die Berechnung der Transportsteuer nun auf der Grundlage der folgenden Indikatoren:
WLTP-Emissionen | Steuer |
Bis zu 120 g/KM CO₂ | 0% |
121 bis 159 g/KM CO₂ |
4,75% |
160 bis 199 g/KM CO₂ | 9,75% |
Ab 200 g/KM CO₂ | 14,75% |
Die Verantwortung für die Zahlung dieser Steuer liegt beim Eigentümer des Autos. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens muss der neue Besitzer ab Beginn des nächsten Jahres Steuern zahlen.
Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und zieht in eine andere Gemeinde, muss er die Steueradresse des Fahrzeugs innerhalb von 15 Tagen aktualisieren.
Folgende Kategorien sind von der Transportsteuer befreit:
Die Transportsteuer wird in der Gemeinde gezahlt, in der das Fahrzeug zugelassen ist. Es gibt mehrere Zahlungsmethoden: in Bankfilialen, auf der Website des Steuerdienstes, in der Gemeinde selbst oder über Online-Dienste.
Die Transportsteuer muss für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres gezahlt werden und wird in der Regel in den letzten drei Monaten des laufenden Jahres erhoben. Für die verspätete Zahlung der Steuer sind Strafen vorgesehen.