Wohnsitz in Spanien

Spanien ist eines der beliebtesten Ziele für den Kauf von Immobilien als Zweitwohnsitz bei Ausländern auf der ganzen Welt. Ausgezeichnetes Klima, hervorragende Küche, freundliche Menschen... Die Einwohner der Europäischen Union können diese Vorteile täglich genießen.

 

Es ist zu beachten, dass der Immobilienmarkt in Spanien derzeit einen stetigen Aufwärtstrend aufweist, da die hohe Nachfrage sowohl von nordeuropäischen Käufern unterstützt wird, die sich Ende 2021-2022 gegen die hohe Inflation in der EU versichern, als auch von außereuropäischen Käufern, um in ein angenehmes Klima für Remote-Arbeit umzuziehen. Unabhängig davon ist es erwähnenswert, dass Investoren Immobilien kaufen, um eine hohe Rate an Mieteinnahmen zu erzielen, die in der Region Costa Blanca im Jahr 2022 aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach "Umzugsgeräten" für mittel- und langfristige Mietwohnungen um mehr als 35 % gestiegen sind.

 

Spanien bietet mehrere Möglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsbürger an, darunter ab Anfang 2023 eine neue Art von Aufenthaltserlaubnis - die digitale Nomade, die nach der COVID-Epidemie und den jüngsten globalen Veränderungen in der Welt relevant geworden ist. Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von sehr klaren Schritten unternehmen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

 

Warum ist die Aufenthaltserlaubnis eines Investors die beste Option?

Für den Fall, dass Sie über den erforderlichen Geldbetrag verfügen, können Sie in einen engen Kreis von Inhabern einer "bevorzugten" Aufenthaltserlaubnis mit folgenden Vorteilen gelangen:

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Garantierte Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen aller Voraussetzungen,
gesetzlich festgelegt sind;
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Der erste Wohnsitz wird für einen Zeitraum von 2 Jahren ausgestellt und dann um 5 Jahre verlängert und
dann – jedes Mal für 5 Jahre, vorbehaltlich der Erhaltung der Investitionen;
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Die kürzeste Bearbeitungszeit des Antrags (3-6 Monate);
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Die einzige Art des Aufenthalts mit dem Recht, ohne vorherige Suche zu arbeiten
einen Vertrag mit dem Arbeitgeber sowohl für Sie als auch für Ihre Kinder;
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Die einzige Art des Aufenthalts mit der Möglichkeit, 183 Tage lang nicht in Spanien zu leben, und wie
infolgedessen die Beibehaltung des steuerlichen Wohnsitzes ihres Landes (falls gewünscht);
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Freizügigkeit und visumfreie Einreise in den Schengen-Raum nur gegen Vorlage einer Aufenthaltserlaubniskarte Spaniens.

Was müssen Sie tun?
um eine Aufenthaltserlaubnis für einen Investor zu erhalten?

Aufgrund der minimalen Anzahl von  Anforderungen, die diese Art von Aufenthaltserlaubnis auszeichnen, ist das Investorenvisum (manchmal auch "Goldenes Visum" genannt) sehr beliebt. In der Regel entscheiden sich Anleger für Immobilien als Investition. In diesem Fall müssen sie mindestens 500.000 € in Immobilien investieren.

 

Eine Alternative besteht darin, Anteile an einem spanischen Unternehmen in Höhe von 1 Mio. € zu erwerben oder in spanische Staatsanleihen in Höhe von 2 Mio. € zu investieren.

Aufgrund der Tatsache, dass der budgetfreundlichste und verständlichste Weg der Kauf von Immobilien ist, entscheiden sich die meisten Anleger dafür. 

 

Sie müssen auch nachweisen, dass der Investor über genügend Geld verfügt, um sich und seine Familie in Spanien zu ernähren. Wenn Sie beispielsweise keine Familie haben und als Anleger nur für sich selbst einen Antrag stellen, dann sollte der Betrag auf Ihrem Konto etwa 30.000 Euro pro Jahr betragen.  Für jedes weitere Familienmitglied werden zusätzlich 10 Tausend Euro benötigt. Für eine dreiköpfige Familie liegt dieser Betrag also bei etwa 50.000 Euro pro Jahr. Diese Gelder können sowohl in Ihrem Land als auch in Spanien auf Ihr Konto eingezahlt werden – nach Ihrem Ermessen. Sie können es ausgeben (das ist der Punkt). Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, müssen Sie nur eine Bescheinigung Ihrer Bank über deren Verfügbarkeit vorlegen.  Da die erste Aufenthaltskarte für zwei Jahre ausgestellt wird, müssen Sie diesen Betrag verdoppeln und den entsprechenden Betrag auf dem Kontoauszug ausweisen.

 

Eine wichtige Voraussetzung für die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis eines Investors ist die Rechtmäßigkeit der Herkunft der für den Immobilienkauf ausgegebenen Mittel. Überlegen Sie sich im Vorfeld, ob Sie Ihr Einkommen bestätigen können. Um die Rechtmäßigkeit der Herkunft von Geldern zu belegen, eignen sich 2NDFL-Zertifikate, eine Bescheinigung des Arbeitsortes über das Gehalt, eine Bestätigung über den Erhalt von Dividenden, ein Vertrag über den Verkauf von Immobilien in Ihrem Land, ein Vertrag über die Schenkung von Geld in Ihrem Land und andere überzeugende Begründungen.

 

Jedes Familienmitglied muss in Spanien krankenversichert sein. Den Leistungsumfang bestimmen Sie selbst, daher kann der Versicherungspreis variieren. Für eine dreiköpfige Familie betragen die Mindestkosten für die Versicherung beispielsweise etwa 1100 Euro. Die maximale Deckungssumme beträgt 1600 Euro pro Jahr.

 

Um eine Aufenthaltserlaubnis für Investoren ("Goldenes Visum") zu erhalten, müssen daher nur drei Hauptbedingungen erfüllt sein:
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500.000 € Immobilieninvestition;
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30.000 € für den Hauptantragsteller und 10.000 € für jedes weitere Familienangehörige pro Jahr;
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Krankenversicherung.

 

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Warum brauche ich ein Investorenvisum ("Golden Visa")?

Wussten Sie, dass mehr als die Hälfte der wohlhabenden Menschen in den GUS-Staaten bereits eine Aufenthaltserlaubnis in anderen Ländern haben? Globale Freiheit ist ein neuer Trend, der Menschen zur Verfügung steht, die in ihrem Leben finanzielle Ergebnisse erzielt haben. Die Relevanz dieses Trends hat sich während der Pandemie und der anschließenden globalen Veränderungen in der Welt verschärft, als nur Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit hatten, das Land zu verlassen und an einen bequemeren Ort zu ziehen, um sich selbst zu isolieren und anschließend aus der Ferne Geschäfte zu tätigen oder neue Projekte im Ausland zu eröffnen.

Mit einem Investorenvisum erhalten Sie:

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Das Recht, für die ganze Familie zu arbeiten (einschließlich Kinder über 16 Jahre);
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Die Möglichkeit, mit einem Schengen-Visum ungehindert nach Spanien (und von dort in jedes europäische Land) zu fliegen, auch während einer Pandemie oder Einschränkungen bei Grenzübertritten.
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Sie benötigen kein Schengen-Visum mehr – Einreise in europäische Länder mit einer Aufenthaltskarte;
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Die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für drei Generationen der Familie zu erhalten: für sich selbst, Ihren Ehepartner, Ihre Kinder und Eltern;
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Es gibt keine Beschränkungen für die maximale Aufenthaltsdauer in Spanien;
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Es gibt keine Beschränkungen für die Mindestaufenthaltsdauer in Spanien (mindestens 1 Tag pro Jahr);
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Möglichkeit, den steuerlichen Wohnsitz in Russland aufrechtzuerhalten;
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Die Möglichkeit, Kinder in eine Bildungseinrichtung in Spanien zu schicken.

 

Das Verfahren zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis eines Investors

Auf dem Weg zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubniskarte durchlaufen Sie die folgenden Verfahren:

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Abschluss eines Vorvertrages mit dem Bauträger/Verkäufer;
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Beantragung der NIE-Nummer eines Ausländers beim spanischen Konsulat in Russland oder in Ihrem Land;
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Eröffnung eines Bankkontos;
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Abschluss eines notariellen Vertrages über den Kauf und Verkauf von Immobilien;
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Registrierung in Spanien und Einholung einer digitalen Signatur (persönliche Anwesenheit des Antragstellers);
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Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses in Russland oder Ihrem Land, Anbringen einer Apostille auf dem polizeilichen Führungszeugnis und Sammeln von Dokumenten für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis;
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Beglaubigte Übersetzung russischer Dokumente für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis;
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Abschluss einer spanischen Krankenversicherung für alle Antragsteller und Erhalt einer Quittung für deren Zahlung;
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Einreichung der Unterlagen für eine Aufenthaltserlaubnis durch einen Rechtsanwalt (ohne dass die Anwesenheit von Antragstellern erforderlich ist);
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Warten auf eine positive Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis;
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Vereinbarung eines Termins für die Abnahme von Fingerabdrücken;
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Abnahme von Fingerabdrücken (persönliche Anwesenheit von Antragstellern);
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Beantragung einer Aufenthaltserlaubniskarte und erneute Abgabe der Fingerabdrücke am selben Tag (persönliche Anwesenheit der Antragsteller).

 

Welche Unterlagen benötige ich?
um eine Aufenthaltserlaubnis für einen Investor zu erhalten?

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Reisepass mit einem Stempel für die Einreise nach Spanien;
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Bescheinigung über die Nichtvorstrafen für jeden erwachsenen Antragsteller, bescheinigt durch eine Apostille in Russland oder Ihrem Land;
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Geburtsurkunde der Kinder (wenn wir auch eine Aufenthaltserlaubnis für sie beantragen);
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Heiratsurkunde (falls zutreffend;)
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Bescheinigung der Bank über die Verfügbarkeit von Mitteln für den Lebensunterhalt in Spanien (gültig für 1 Monat);
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Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Herkunft des Geldes zur Bezahlung von Immobilien;
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Notariell beglaubigter Vertrag über den Kauf und Verkauf von Immobilien;
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Nachweis über die Zahlung von Steuern auf die Kauf- und Verkaufstransaktion;
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Bescheinigung über die Eintragung des Eigentums (gültig für 3 Monate);
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Bescheinigung des spanischen Finanzamtes, die bestätigt, dass keine Steuerschulden bestehen (nicht erforderlich, wenn Sie zuvor nicht in Spanien gelebt haben);
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• Eintragung in die gekaufte Immobilie;
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Krankenversicherung für alle Familienmitglieder.

Wie viel kostet die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis?

Ihre Kosten für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis:

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Die Kosten für Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung des Verfahrens zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (1000-2500 Euro); Der Preis hängt nur von den Tarifen des von Ihnen gewählten Anwalts ab;
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Übersetzung von Dokumenten ins Spanische durch einen vereidigten Übersetzer (ca. 40 Euro pro Seite);
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Staatliche Gebühren und Abgaben (50 € für die Abnahme von Fingerabdrücken);
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Zahlung der Krankenversicherung (1100-1600 Euro für eine dreiköpfige Familie).

Wie oft muss man nach Spanien kommen?
eine Aufenthaltserlaubnis für einen Investor zu beantragen?

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Die erste Reise ist der Abschluss eines Kaufvertrags und die Eröffnung eines Bankkontos. In einigen Fällen kann dies aus der Ferne erfolgen.
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Die zweite Reise ist der Abschluss eines notariellen Kaufvertrags und der Annahme gemäß dem Akt der Annahme und Übertragung von Immobilien, die Registrierung in Spanien, die Erlangung einer elektronischen digitalen Signatur.
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Die dritte Reise ist die Abnahme von Fingerabdrücken.
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Die vierte Reise besteht darin , erneut Fingerabdrücke abzugeben und gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubniskarte zu erhalten.
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Der gesamte Prozess von der Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrags bis zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubniskarte dauert 3 bis 6 Monate und hängt stark von der Jahreszeit ab, in der Sie zum Notar kommen.

Der August ist die schlechteste Zeit in Bezug auf das Timing, denn der ganze August und manchmal auch der halbe September ist die Ferienzeit in ganz Spanien und insbesondere in den Behörden. Alle ruhen sich eineinhalb Monate gleichzeitig aus.  Findet die Abwicklung beim Notar also im August statt, liegen Ihre Unterlagen bis zum Ende der Ferien ohne Berücksichtigung in der Meldebehörde. Dementsprechend werden die Mitarbeiter der Registrierungsbehörde nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach und nach die im Laufe des Monats angesammelten Fälle aussortieren, und der Prozess der Registrierung des Vertrags allein  kann sich im Vergleich zur Registrierung zu anderen Zeiten des Jahres zwei oder drei Monate hinziehen.


Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Zeitpunkt der Anmeldung für Sie nur im Hinblick auf die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wichtig ist und die Möglichkeit, Immobilien in irgendeiner Weise zu nutzen, nicht beeinträchtigt. Sie erhalten die Schlüssel und können ab dem Tag der Transaktion beim Notar in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus wohnen.