ES IST NICHT MÖGLICH, EINE AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR EINEN INVESTOR ZU ERHALTEN
Ich wurde diese Woche dreimal mit dieser Aussage konfrontiert – aber das ist nicht der Fall.
Daher wurde deutlich, dass Klarstellungen veröffentlicht werden mussten. Viele Menschen verwechseln immer noch die Konzepte eines "goldenen" Visums und einer Aufenthaltserlaubnis für Investoren.
Das "Goldene Visum" wurde früher in den Reisepass geklebt und im spanischen Konsulat in Russland ausgestellt. Es war eine Alternative zum Schengen-Visum und gewährte das Recht, 365 Tage in Spanien zu bleiben. Einige Immobilienbesitzer nutzten es als Zwischenetappe auf dem Weg zur Investorenresidenz. Zu dieser Zeit sah das Zeitschema wie folgt aus: 1-2-5-5 (ein Jahr "goldenes" Visum; zwei Jahre Aufenthaltserlaubnis; und alle nachfolgenden Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis um 5 Jahre)
Eine Aufenthaltserlaubnis für Investoren wird in Spanien ausgestellt (und nicht beim Konsulat) und Sie können den Prozess ab dem Moment beginnen, in dem Sie eine Immobilie für insgesamt 500.000+ Euro kaufen. Wenn Sie ein Schengen-Visum haben, müssen Sie kein "goldenes" Visum in Ihren Reisepass einfügen. In diesem Fall sieht die befristete Regelung wie folgt aus: 2-5-5 (die erste Aufenthaltskarte wird für 2 Jahre ausgestellt und dann jedes Mal um 5 Jahre verlängert).
Im Moment ist es wirklich unmöglich, ein "goldenes" Visum beim russischen Konsulat zu erhalten, aber die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren in Spanien geht weiter, und unser Team beschäftigt sich täglich damit.
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